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Informationen zur Sozialhilfe

[Image] Wer bekommt Sozialhilfe?
[Image] Wie bekommt man Sozialhilfe?
[Image] Wie wird Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid eingelegt?
[Image] Wie wird gegen den Sozialhilfebescheid geklagt?

Wer bekommt Sozialhilfe?

Sozialhilfe bekommen Menschen, die in eine Notlage geraten sind, in der weder eine Versicherung noch das Arbeitsamt, eine Bank oder Verwandte helfen können. Eine solche Notlage kann z.B. bei Behinderung, Arbeitslosigkeit oder Tod des Partners eintreten. In diesen Fällen bildet die Sozialhilfe in Deutschland die letzte Absicherung des sozialen Netzes, das die Betroffenen auffängt.

Die Sozialhilfe ist eine Fürsorgeleistung des Staates, die jeder in Not geratene Bürger unter bestimmten Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann.

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Wie bekommt man Sozialhilfe?

Anträge auf Sozialhilfe werden bei den Sozialämtern der Kommunen gestellt, die das Bundessozialhilfegesetz ausführen. Neben dem Antrag müssen bei den Sozialämtern in der Regel weitere Unterlagen zur Gewährung von Sozialhilfe eingereicht werden. Wird die Sozialhilfe gewährt, erhalten Sie einen Bescheid über die Sozialhilfeleistungen, die ihnen zuerkannt worden sind.

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Wie wird Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid eingelegt?

Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Sozialhilfe zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Sozialhilfebescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Sozialamt einlegen.

Das Sozialamt prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. 

Wie wird gegen den Sozialhilfebescheid geklagt?

Wurde der Bescheid des Sozialamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

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Weitere Informationen zur Sozialhilfe können unter folgenden Links abgerufen werden:
[Image] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
[Image] Sozialhilfeleitfaden

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! 

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

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