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Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." Dies ist der Leitsatz der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Im Einzelnen sollen mit der Kinder- und Jugendhilfe folgende Ziele verfolgt werden:

Unterstützung der Eltern in ihrem Erziehungsauftrag

Erleichtern des Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft

Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Jugendlichen auf freiwilliger Basis

Hilfe von Familien, wenn ein Partner ausfällt

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern sich trennen

Sorge für Entwicklungsperspektiven der Kinder und Jugendlichen, die in Pflegefamilien und Heimen leben, da ihre Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen können

Eröffnung von Startchancen für benachteiligten junge Menschen, um ihnen zu einem selbstverantworteten Leben zu verhelfen

Weiterführende Hinweise zur Kinder- und Jugendhilfe enthält die kostenlose Broschüre „Kinder- und Jugendhilfegesetz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 53107 Bonn.

 

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

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