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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe      

Beratungshilfe

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, ist es möglich beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.

Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Die Beantragung der Beratungshilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftliche Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie entsprechend Ihrer Einkommens- und Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten für Ihren Anwalt und das Gerichtsverfahren.

Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände dies erlauben, kann das Gericht eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst nicht zurückerstatten. Bei positiver Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird.

Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie.

 

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