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Gerichtsgebühren

Die Gerichtskosten berechnen sich gemäß Gerichtskostengesetz und sind dort gesetzlich festgeschrieben. Im Zivil- und Verwaltungsrecht richtet sich die Höhe einer Gebühr nach dem Streitwert (siehe Gebührentabelle).

Die Gerichtsgebühren werden demjenigen auferlegt, der bei dem Rechtstreit unterliegt. Kommt es zu einem Vergleich, werden die Gerichtsgebühren in der Regel entsprechend der Vergleichsquote unter den streitenden Parteien aufgeteilt.

Im folgenden sind die Gebührensätze für häufig auftretende gerichtliche Tätigkeiten aufgelistet:

 gerichtliche Tätigkeit                        

Anteil
an voller Gebühr

Beispiel
Streitwert
     2.500 €   
 

 volle Gebühr

100%     =

81,00

 gerichtlicher Vergleich

100%     =

81,00

 Verfahren mit Urteil

300%     =

243,00

 Mahnverfahren

50%     =

40,50

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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