Welche Arten BAföG gibt es?
Grundsätzlich wird bei den Förderungsarten zwischen Vollzuschuss, Zuschuss und Staats- oder Bankdarlehen unterschieden.
Vollzuschuss
Vollzuschuss bedeutet, dass der Förderungsbetrag nicht zurückgezahlt werden muss - er wird an Schüler ausgezahlt.
Zuschuss und Bankdarlehen
BAföG aus 50% Zuschuss und 50% zinslosem Darlehen: Im Regelfall wird BAföG für die erste Ausbildung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, solange sich der Studierende die BAföG- Förderungshöchstdauer nicht überschritten hat.
In voller Höhe als Zuschuss erbracht werden abweichend hiervon:
- Auslandsstudiengebühren (bis zur gesetzlichen Höhe für ein Jahr)
- eine wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung
- ein Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben
Verzinsliches Bankdarlehen
Verzinsliche Bankdarlehen sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen, z.B. bei einem zweiten, förderungsfähigen (Aufbaustudium) Hochschulstudium, einem Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund oder einer Studienabschlusshilfe
Rückzahlung
Die Rückzahlung erfolgt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten von z.Z. € 105 über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren. Bei nicht ausreichendem Einkommen kann eine Freistellung von der Rückzahlung erfolgen. In den folgenden Fällen gibt es Erlassmöglichkeiten:
- wegen herausragender Studienleistungen
- vorzeitiger Beendigung des Studiums
- der Pflege und Erziehung eines Kindes
- vorzeitiger Rückzahlung des Darlehensanteils.
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