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Wer bekommt BAföG?

Im Regelfalle wird BAföG gezahlt, wenn es dem Studenten bzw. seinen Eltern nicht oder nur teilweise möglich ist, das Studium sowie den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Grundsätzlich können folgende Gruppen BAföG erhalten:

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
  • Ausländer, wenn Sie zu einer der in § 8 BAföG aufgeführten Gruppen gehören (beispielsweise Personen mit Daueraufenthaltsrecht oder Niederlassungserlaubnis)

BAföG wird grundsätzlich dann gezahlt, wenn die zu fördernde Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde. Ausgenommen hiervon sind jedoch z.B. Absolventen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind, oder Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beginnen.



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