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Wie wird gegen den Bewilligungsbescheid geklagt?

Wurde der Bescheid des BAföG-Amtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Bescheid über den Klageweg anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist gerichtskostenfrei.

Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt aufzubringen, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen.



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