Miet- und Pachtrecht
Auf dieser Seite haben wir unsere Informationsseiten zum Miet- und Pachtrecht für Sie aufgelistet.
Die folgenden Ausführungen gelten für Wohnraummietverhältnisse und nur für solche, bei denen es sich nicht um möblierte Wohnungen, Studentenwohnungen u.ä. handelt.
Vorab: Bei einem Mietvertrag handelt es sich so gut wie immer um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Selbst dann, wenn handschriftliche Ergänzungen des vorformulierten Vertrags vorgenommen wurden, werden diese in der Regel als AGB gewertet.
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