Wie viel BAföG bekommt man?
Der BAföG-Höchstsatz beträgt z.Zt. € 643. Dieser Höchstsatz kann dann erreicht werden, wenn ein Student eine eigene Wohnung hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selber bezahlen muss.
Der BAföG-Höchstsatz berechnet sich wie folgt:
bei Eltern wohnend | eigene Wohnung | |
Grundbedarf | € 366 | € 366 |
Bedarf zur Unterkunft | € 48 | € 146 |
Zuschuß für Pflege- und Krankenversicherung | € 59 | € 59 |
nachweispflichtiger Wohnzuschlag | - | € 72 |
maximale Förderung | € 473 | € 643 |
In der Regel wird die Förderung elternabhängig gewährt, das heißt der BAföG-Satz, der bewilligt wird, hängt letztlich ab vom Einkommen der Eltern.
In Ausnahmefällen wird BAföG elternunabhängig gewährt, z.B. wenn der Student vor Beginn des Studiums schon eine bestimmte Zeit ein Beruf ausgeübt hat. In diesem Fall ist grundsätzlich der Höchstsatz anzusetzen.
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