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Was ist beim Linking in Frames zu beachten?

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, fremde Internet-Seiten mittels automatischem Link in einem Frame einer Internet-Seite aufzurufen, so daß der Internet-User nicht erkennen kann, daß die fremde Seite nicht zum originären Angebot der eigentlich aufgerufenen Internet-Seiten gehört. Dies kann im Extremfall dazu führen, daß ein Internet-Anbieter informative Fremdseiten in einem Frame aufrufen läßt, die von seiner eigenen Werbung umgeben werden. Letzteres Vorgehen erfüllt den Tatbestand einer wettbewerbsrechtlichen Ausbeutung und ist damit unzulässig.

Im Allgemeinen sollten fremde Internet-Seiten, die in Frames im eigenen Internet-Angebot aufgerufen werden, nur nach Genehmigung des Urhebers der Fremdseiten auf die beschriebene Art verlinkt werden. Ohne eine Genehmigung kommt man wohl dann aus, wenn eindeutig und offensichtlich ist, daß die in einem Frame aufgerufenen Internet-Seiten, nicht zum originären Angebot der aufgerufenen Internet-Seiten gehören.



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