Wann sind Links strafrechtlich problematisch?
Ein Link auf Internet-Seiten, der einen rechtswidrigen Inhalt widergibt (z. B. rechtsradikaler Natur), kann, wenn demjenigen, der den Link auf seinen Seiten einbaut, der verbotene Inhalt bekannt ist, rechtlich als Beihilfe zu einer Straftat angesehen werden. Rechtlich umstritten ist, inwieweit der Linksetzende den Inhalt der Internet-Seiten, auf die verwiesen wird, überprüfen muß. Strittig ist besonders die Frage, ob es für die Strafbarkeit relevant ist, wie viele Links nach dem Link von der Ausgangsseite noch angeklickt werden müssen, um zu rechtswidrigen Inhalten zu gelangen. Wird diese Frage verneint, wird jedoch eine Überprüfung der Seiten, auf die der Link indirekt über weitere Links verweist, praktisch unmöglich.
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