Was ist beim Inline-Linking zu beachten?
Beim Inline-Linking werden auf den Internet-Seite eines Anbieters Elemente (Texte, Bilder, Grafiken o.ä.) mittels Links eingebaut, die bei Aufruf der Seiten mittels eines Verweises von fremden Servern automatisch geladen werden, in der Regel ohne daß der aufrufende Internet-User dieses auf seinem Browser bemerkt. Rechtlich sollte ein Inline-Linking nur dann vorgenommen werden, wenn zuvor eine Genehmigung des Urhebers eingeholt wurde.
Das Verfahren des Inline-Linking wird besonders gerne von werbetreibenden Unternehmungen eingesetzt, um dem Internet-User zu verschleiern, daß bestimmte Links auf werbende Internet-Seiten verweisen. Dies, obwohl diese Art, surfende Internet-User ohne ihre Zustimmung auf Werbungsseiten umzuleiten, rechtlich umstritten ist.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.