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Wie wird die Zahlung des Reisepreise abgewickelt?

Mit der Buchungsbestätigung verlangen die meisten Reiseveranstalter eine Anzahlung auf den Reisepreis. Ein solcher Anspruch besteht jedoch oberhalb einer Grenze von 10% des Reisepreises nicht, wenn dem Reisenden kein Sicherungsschein übergeben wurde, der dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung bestätigt, dass ihm der volle Reisepreis und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. Wird kein Sicherungsschein ausgehändigt, braucht der Reisende den Reisepreis erst nach Ende der Reise zu entrichten!

Sinnvoll ist es die Zahlung des nach einer Anzahlung noch verbleibenden Reisepreises erst mit der Aushändigung der Reisepapiere (Flugtickets, Hotelgutschein u.ä.) vorzunehmen.


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