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Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zum Abschluss eines Reisevertrags In welchen Fällen kann der Reisevertrag gekündigt werden?

In welchen Fällen kann der Reisevertrag gekündigt werden?

In folgenden Fällen ist der Reisende berechtigt den Reisevertrag zu kündigen:
    

  • Erheblicher Mangel: Stellt der Reisende einen erheblicher Mangel in Bezug auf die Reise fest (z.B. geringwertigeres Hotel, ständiger Baulärm, Verschiebung des Reisetermins um mindestens einen Tag u.ä., so dass auch eine Minderung des Reisepreises um mindestens 50% gerechtfertigt wäre) ist der Reisende berechtigt, sofern eine angemessene Frist abgelaufen ist, in der der Reiseveranstalter keine Abhilfe schaffen konnte, den Reisevertrag zu kündigen.
  • Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise: Eine Kündigung ist ebenso möglich, wenn dem Reisenden eine Fortsetzung der Reise nicht zuzumuten ist (z.B. fehlende Diätverpflegung für Diabetiker trotz Zusage, Verschiebung der Rückreise um mindestens einen Tag, Abflugverspätung um mind. zehn Stunden, Erkrankung oder Tod eines Mitreisenden u.ä.).
  • Höhere Gewalt: Der Reisevertrag kann ebenfalls im Falle höherer Gewalt gekündigt werden (z.B. bei Bürgerkrieg, Erdbeben oder Flutkatastrophe im Reiseland). Wenn vom Auswärtigen Amt vor einer Reise in Ihr Zielgebiet gewarnt wird, so wird dies als Kündigungsgrund von der Rechtsprechung akzeptiert.

Nach Kündigung des Reisevertrages hat der Reiseveranstalter keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis und muss Ihnen diesen zurückzahlen, jedoch kann er bei einer Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt, eine Entschädigung für die von ihm bis zur Beendigung der Reise erbrachten Leistungen verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn für den Reisenden kein Interesse mehr an den erbrachten Leistungen besteht, da diese erhebliche Mängel aufwiesen und der Reisende daher gekündigt hat.

Ist die Rückreise Bestandteil des Reisevertrages, müssen die Kosten der vorzeitigen unverzüglichen Rückreise vom Reiseveranstalter übernommen werden. Die Kündigung des Reisevertrages ist umgehend beim Reiseveranstalter schriftlich einzureichen.

Sollte der Reiseveranstalter Ihre Kündigung nicht akzeptieren, ist es anzuraten sich bei einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen, um ggf. gerichtlich die Kündigung durchzusetzen.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen.



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