advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de
Startseite Rechtsinformationen Reiserecht Informationen zum Abschluss eines Reisevertrags Wann ist eine Erhöhung des Reisepreises hinzunehmen?

Wann ist eine Erhöhung des Reisepreises hinzunehmen?

Im Regelfall ist es nicht möglich, dass der Reiseveranstalter den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis nachträglich erhöht. Jedoch ist im Ausnahmefall unter folgenden Bedingungen eine Erhöhung des Reisepreises möglich:
    
  • Die Erhöhung des Reisepreises muss sich der Reiseveranstalter im Vertrag, zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorbehalten haben. Außerdem muss der neue Preise dem Reisenden genau vorgerechnet werden.
  • Durch die Erhöhung des Reisepreises darf nur eine Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Flugbenzin), der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) oder eine Änderung von Wechselkursen ausgeglichen werden.
  • Die Reisepreiserhöhung darf nicht weniger als 20 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.
Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Reisepreise nur dann zulässig, wenn zwischen dem Antritt der Reise und dem Abschluss des Reisevertrages mindestens vier Monate liegen.

Wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen, zurückzutreten. Wahlweise sind Sie berechtigt vom Reiseveranstalter ersatzweise eine mindestens gleichwertige Reise aus seinem Angebot zum bisherigen Preis zu verlangen.


Seitenanfang