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Mahnverfahren

Erbringt ein Kunde nicht die geforderte Leistung, bezahlt er z.B. nicht für eine Ware, muss er zunächst mittels Mahnung zur Zahlung erneut aufgefordert werden. Kommt er dennoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung nach, ist es zumeist sinnvoll einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, um wenn auch dieses Mittel nicht wirkt, beim Schuldner im Anschluss an das Mahnverfahren pfänden zu kennen.

Mit Hilfe des automatisierten Mahnverfahren und einer Übermittlung der zur Erwirkung eines Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet ist es möglich innerhalb von drei bis fünf Werktagen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Über die Seite www.mahnung-online.de besteht die Möglichkeit, uns die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten über spezielle Formulare via Internet online zu übermitteln.

Im Rahmen des Mahnverfahrens sind im Wesentlichen folgende Bereiche relevant, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Mahnverfahren und  gerichtlicher Mahnbescheid:
[Image] Strafgesetzbuch (StGB)
[Image] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

[Image] Informationen zum gerichtlichen Mahnbescheid
[Image] Informationen zum Mahnverfahren
[Image] Informationen zu Kosten des Mahnverfahrens
[Image] Neuregelungen zum Verzug seit 01.05.2000
[Image] Tipps zum Mahnverfahren
[Image] Entscheidungen und Urteile

Mahnen via Internet:
[Image] Mahnung-Online (www.mahnung-online.de)
[Image] Informationen zum Ablauf
[Image] Informationen zu den Vorteilen des  automatisierten Mahnverfahrens
[Image] Informationen zu den Kosten
[Image] Informationen zur Datenübermittlung zu den Mahngerichten
[Image] Informationen zur Sicherheit der Datenübermittlung
[Image] Informationen zu weiteren rechtsanwaltlichen Leistungen

 

Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von Jusline und gesetze-aktuell.de zur Verfügung gestellt.

 

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße