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Vorteile und Merkmale des automatisierten Mahnverfahrens (Datenträgeraustauschverfahren)
Ablauf des automatisierten Mahnverfahrens - Sobald die zur Erwirkung des Mahnbescheides erforderlichen Daten beim Teilnehmer am automatisierten Mahnverfahren (z.B. unserer Kanzlei) eingehen, werden diese durch eine spezielle Mahnsoftware auf einen Datenträger übertragen, der an das zuständige Mahngericht gesendet wird. Der Datenträger wird beim Mahngericht in der Regel am gleichen oder folgenden Tag nach Posteingang eingelesen, noch am selben Tag erlassen und an den Schuldner versandt. Spart das automatisierte Mahnverfahren Ihnen in der Regel gegenüber dem "Papier"-Formularverfahren erhebliche Zeit, so stellt die Übermittlung der zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet eine weitere Vereinfachung und Zeitersparnis dar. Der persönliche Besuch eines Rechtsanwaltes entfällt.Angepasste Formulare - Der Kauf von Mahnanträgen, das Ausfüllen der regelmäßig nicht sehr einfach verständlichen Formulare, das Absenden des Bescheids an das Gericht und andere Tätigkeiten, die sonst mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides verbunden sind, entfallen. Keine Einzahlung von Gerichtsgebühren - Es entfällt der Weg die Kosten für einen Mahnbescheid per Gerichtskostenmarken einzuzahlen, die zuvor beim Amtsgericht erworben werden müssen. Zahlen Sie nicht auf diese Weise die Gebühren an das Gericht, erhalten Sie nach etwa 2 bis 5 Wochen, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts, eine Aufforderung, die Gebühr per Überweisung einzuzahlen, erst nach Eingang der Gebühr bei der Gerichtskasse wird dann der Mahnbescheid zugestellt. Beim automatisierten Mahnverfahren werden die Gerichtsgebühren erst nach Erlass des Mahnbescheides fällig.Fehlende Informationen - Häufig ist vom Schuldner gegen den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll keine korrekte Firmenbezeichnung bzw. Adresse vorhanden. Da diese aber zum Ausfüllen des Mahnbescheides unbedingt notwendig ist, müssen u.U. beim Handelsregister oder Gewerberegister Auskünfte eingeholt werden. Auch diese Tätigkeiten können von uns übernommen werden. Für hierbei ggf. anfallende Kosten siehe "Kosten des Mahnverfahrens". Überwachung des Zahlungseinganges - Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Erwirkung eines
gerichtlichen Mahnbescheides ist nach Erlass des Mahnbescheides die
Überwachung des Eingangs von Zahlungen des Schuldners verbunden, ebenso
die Vorantreibung des Verfahrens und sofern Sie dies wünschen, können
die beauftragten Anwälte Sie ebenfalls in einem Gerichtsverfahren
vertreten, wenn der Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid
einlegt.
Zu den Kosten können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite informieren:
Schneller als andere Gläubiger - Durch die schnelle Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides sind Sie in der Lage insbesondere bei säumigen Schuldner, deren Zahlungsfähigkeit fraglich ist, vor anderen Gläubigern Ihre Forderung geltend zu machen. Schnelle Mahnungen verdeutlichen die Ernsthaftigkeit des Anliegens - Eine schnelle zeitliche Abfolge von Mahnung sowie gerichtlichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid unterstreicht gegenüber dem Schuldner deutlich die Ernsthaftigkeit, mit der Sie Ihre Forderungen durchzusetzen. Dieser Ruf steigert die Erfolgschancen für die Zukunft und wirkt u.U. auch gegenüber anderen Schuldnern. Vollstreckung auch noch bis zu 30 Jahren möglich - Auch wenn sich aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Ihre Forderungen nicht sofort vollstrecken lässt, mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang gerichtlich eintreiben lassen, so dass die Möglichkeit besteht auch später noch an Ihr Geld zu kommen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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