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Entscheidungen & Urteile zum Kindergeld

[Image] 22.01.98 Wegfall des Kindergeldes bei Studenten
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22.01.98 Abführung von Kindergeld an die Jugendhilfe
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22.01.98 Kinderfreibetrag bei zusammenlebenden Ehegatten

Wegfall des Kindergeldes bei Studenten

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld für Studenten mit Bruttobezüge von wenigstens 750 DM im Monat ist ver-
fassungsgemäß
Bundessozialgericht (BSG)
22.01.98
B 14/10 KG 19/95 R
erhältlich beim Bundessozialgericht

Inhalt des Beschlusses

1. Die Regelung über den Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld für Kinder, die als Studenten aus einer Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Bruttobezüge von wenigstens 750 DM im Kalendermonat erworben haben, ist verfassungsgemäß.

2. Der Anspruch auf Kindergeld für den laufenden Monat entfällt auch dann, wenn ein Kind monatliche Bruttobezüge von wenigsten 750 DM aus einer Erwerbstätigkeit bezogen hat, die erst im Laufe des Kalendermonats aufgenommen worden ist.

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Abführung von Kindergeld an die Jugendhilfe

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe setzt den Erlass eines Bescheides des Trägers der Jugendhilfe voraus
Bundessozialgericht (BSG)
22.01.98
B 14/10 KG 24/96 R
erhältlich beim Bundessozialgericht

Inhalt des Urteils

1. Die Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wegen der Kosten der Heimunterbringung setzt den Erlass eines Bescheides des Trägers der Jugendhilfe gegen den Kindergeldberechtigten über dessen Heranziehung zu einem Kostenbeitrag voraus.

2. Auf die Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist beim Vorhandensein von Zählkindern die Pfändungsvorschrift des § 54 Abs 5 S 2 SGB 1 entsprechend anzuwenden.

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Kinderfreibetrag bei zusammenlebenden Ehegatten

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Die Höhe des Kinderfreibetrages für zusammenlebende Ehegatten stellt gegenüber sonstigen Berechtigten keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar
Bundessozialgericht (BSG)
22.01.98
B 14 KG 10/97 B
erhältlich beim Bundessozialgericht

Inhalt des Urteils

1. Art 33 Abs 5 GG hat ganz offensichtlich keine Auswirkung auf die Höhe des Kindergeldes.

2. Ein Anspruch auf ungeschmälerte Kumulierung von Steuervorteilen und Sozialleistungen lässt sich aus dem Grundgesetz nicht herleiten.

3. Die Höhe des Kinderfreibetrages für zusammenlebende Ehegatten stellt gegenüber sonstigen Berechtigten keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar, weil bei der Höhe des Freibetrages berücksichtigt werden darf, daß sich der gemeinschaftliche Aufwand bei zusammenlebenden Ehegatten wegen des Wirtschaftens "aus einem Topf" gegenüber alleinerziehenden Eltern nicht verdoppelt.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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