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Kinder- und Erziehungsgeld

In Deutschland erhält jede Familie unabhängig von ihrem Einkommen für ihre Kinder Kindergeld. Zudem kann nach der Geburt eines Kindes für einen begrenzten Zeitraum Erziehungsgeld in Anspruch genommen werden. Auf dieser Seite können Sie Informationen, sowie die entsprechenden Gesetzestexte neben den letzten Entscheidungen der Sozialgerichte zu Fürsorgeangelegenheiten abrufen.

Kindergeld:
[Image] Rechtsgrundlagen: Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
[Image] Informationen zum Kindergeld
[Image] Entscheidungen und Urteile

Erziehungsgeld:
[Image] Rechtsgrundlagen: Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
[Image] Informationen zum Erziehungsgeld
[Image] Informationen zum Erziehungsurlaub
[Image] Entscheidungen und Urteile

Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten der AOK zur Verfügung gestellt.

 

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

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