Ebene nach oben Sozialrecht Familienrecht Versicherungsrecht Reiserecht Online-Recht Verkehrsrecht Arzt-/ Patientenrecht Vollstreckungsrecht Verwaltungsrecht Arbeitsrecht

 

Sozialrecht                      

Das Sozialrecht betrifft jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Das Sozialbudget der Bundesrepublik macht ein Drittel des Bundeshaushaltes aus. Damit wird ein Finanzvolumen von über einer Milliarde DM nach den Regeln des Sozialrechts verwaltet. Für jeden Bundesbürger werden vom Staat pro Jahr statistisch über 13.000 DM an Sozialausgaben aufgewendet.

Das Sozialrecht umfasst im wesentlichen folgende Rechtsbereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen zu diesem Rechtsgebiet sowie wichtige Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Sozialversicherungen: Diese Regeln die umfangreiche Vorsorge für die Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit Pflegefall und Arbeitsunfall.
[Image] Krankenversicherungsrecht
[Image] Rentenversicherungsrecht
[Image] Erwerbsunfähigkeitsrente
[Image] Unfallversicherungsrecht
[Image] Pflegeversicherungsrecht

Arbeitsförderung: Diese dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung von Arbeitslosigkeit.
[Image] Arbeitsförderung
[Image] Arbeitslosenversicherung
[Image] Arbeitslosenhilfe

Fürsorge und Versorgung: Dieser Bereich widmet sich den Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger.
[Image] Sozialhilfe
[Image] Kinder- und Jugendhilfe
[Image] Hilfen bei Studium und beruflicher Ausbildung (BAFöG)
[Image] Wohngeld
[Image] Erziehungsgeld
[Image] Kindergeld

Schwerbehindertenrecht
[Image] Angelegenheiten Schwerbehinderter

Die meisten Fälle des Sozialrechtes regeln die 11 Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB). Daneben sind insbesondere das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Sozialrecht von Bedeutung.

 

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

e>