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Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen werden im Familienrecht eine Reihe weiterer Rechtsbereiche behandelt.

Das Familienrecht umfasst im wesentlichen folgende Rechtsbereiche, unter denen Sie die neuesten Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften: In diesen Bereich fällt die Scheidung unter Einbeziehung des Anwaltes als Mediator ebenso wie Scheidungen, die vor Gericht entscheiden werden.
[Image] Eherecht
[Image] Ehevertragsrecht
[Image] Ehescheidungsrecht
[Image] Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften
[Image] Mediation


Vermögen und Unterhalt: Hierbei sind insbesondere Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts zu regeln.
[Image] Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten
[Image] Hausratsaufteilung
[Image] Zugewinnausgleich
[Image] Versorgungsausgleich

Kinder: Diesbezüglich sind unter anderem die Angelegenheiten der durch Scheidung betroffenen Kinder zu ordnen.
[Image] Unterhaltsrecht gegenüber Kindern
[Image] Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
[Image] Rechte nichtehelicher Kinder
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Adoptionsrecht

Bei Scheidungen ist in der Regel zunächst eine umfangreiche Beratung über Trennungs- und Scheidungsfolgen erforderlich, die unter Umständen auch über Beratungshilfe abgerechnet werden kann. Haben Sie sich zur Trennung entschlossen, sind Regelungen für die Trennungszeit zu treffen. Ist schließlich das Trennungsjahr abgelaufen, wird die Scheidung mit den Scheidungsfolgen geregelt.

 

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