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Rechte der Kinder

Während sich das Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht mit den Angelegenheiten der Kinder im Ehescheidungsfalle befassen, beschäftigt sich die Rechte nichtehelicher Kinder mit den Belangen der Kinder, die nicht in einer Ehe geboren werden. Das Adoptionsrecht regelt alle rechtlichen Fragen in Bezug auf die Adoption von Kindern.

Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
[Image] Rechtsgrundlagen: § 1626 ff. BGB
[Image] Informationen zum Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
[Image] Entscheidungen und Urteile

Rechte nichtehelicher Kinder
[Image] Rechtsgrundlagen: § 1719 ff. BGB
[Image] Informationen zur Legitimation nichtehelicher Kinder
[Image] Entscheidungen und Urteile

Adoptionsrecht
[Image] Rechtsgrundlagen: § 1741 ff. BGB
[Image] Adoptionsverfahren
[Image] Entscheidungen und Urteile

Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von Jusline bereitgestellt. Sie haben damit u.a. Zugriff auf das BGB in einer Version von 1995. Eine jederzeit aktuelle Version des BGB finden Sie bei REFACT-Online.

 

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