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Adoptionsverfahren

[Image] Für Eltern, die ein Kind adoptieren wollen
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Für Kinder, die adoptiert werden Für Kinder, die adoptiert werden
[Image] Für Eltern, Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen

Für Eltern, die ein Kind adoptieren wollen

Wenn Sie sich entschlossen haben ein Kind zu adoptieren, steht folgender Ablauf vor Ihnen, bis es zur Adoption kommen kann:

Sie werden "Bewerber für ein Adoptivkind"

Sie wenden sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, dort wird ein Informationsgespräch mit Ihnen vereinbart.
Sie führen mit einem Adoptionsvermittler ein Informationsgespräch.
Der Adoptionsvermittler verschafft sich einen Eindruck von Ihnen.
Sie füllen die zur Adoption notwendigen Unterlagen aus und beschaffen die notwendigen Bescheinigungen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt Ihre allgemeine Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes fest. Sie sind jetzt "Bewerber für ein Adoptivkind".

Das Adoptivkind kommt in Ihre Familie

Sie warten, ob sich die Adoptionsvermittlungsstelle an Sie wendet, um ein Kind zu adoptieren und/oder schreiben Bewerbungen an auswärtige Adoptionsvermittlungsorganisationen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle fragt bei Ihnen an, ob Sie ein bestimmtes Kind adoptieren möchten.
Nachdem Sie sich überlegt haben (u.U. währen deiner Kennenlernphase), dass Kind zu adoptieren, entscheiden Sie sich zur Aufnahme des Kindes.
Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt Ihnen die Pflegeerlaubnis für das Kind.
Das Kind kommt für die Zeit der Adoptionspflege in Ihre Familie, zwar besitzen Sie noch nicht das elterliche Sorgerecht, doch sind bereits unterhaltsverpflichtet. Für die Zeit der Adoptionspflege wird in der Regel das Jugendamt Vormund.

Sie werden rechtlich Eltern des Adoptivkindes

Sie stellen einen Aufnahmeantrag zur Annahme des Kindes beim Notar.
Der Notar schickt den Aufnahmeantrag an das Vormundschaftsgericht.
Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Stellungnahme zur geplanten Adoption ab.
Das Vormundschaftsgericht beschließt das Ende der Adoptivpflege und erklärt die rechtliche Aufnahme des Kindes durch die Adoptiveltern.

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Für Kinder, die adoptiert werden

Wenn die Möglichkeit gegeben ist, dass ein Kind adoptiert werden kann, wird folgender Ablauf durchlaufen:

Von der Adoptionsvermittlungsstelle werden die Vorgeschichte und Bedürfnisse des Kindes ermittelt.
Das Adoptivkind kommt zur Adoptionspflege in die neue Familie. Die elterliche Sorge durch die Herkunftseltern ruht damit, ein Umgangsrecht besteht ebenfalls nicht mehr. Bei minderjährigen Kindern wird im Regelfall übergangsweise das Jugendamt Vormund.
Das Adoptivkind bzw. sein Vormund gibt seine Einwilligung zur Adoption.
Das Adoptivkind wird durch die Adoption ein eheliches, gemeinsames Kind der Adoptiveltern. Ansprüche des Adoptivkindes aus dem Sozialrecht (z. B. Waisenrenten, Unfallrenten, sonstige Versorgungsansprüche) sind eigenständige Ansprüche des Kindes und werden durch die Adoption nicht berührt

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Für Eltern, Mütter, die ein Kind zur Adoption freigeben

Überlegen die Eltern oder die Mutter eines Kindes ihr Kind zur Adoption freizugeben, ist folgender Ablauf bis zur Freigabe zur Adoption zu durchlaufen:

Die Eltern suchen die Adoptionsvermittlungsstelle zur Beratung auf, und werden über Adoption und Alternativen informiert.

Die Adoptionsvermittlungsstelle wird von den Eltern beauftragt, für das Kind Adoptiveltern zu suchen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle spricht mit den Eltern über ihre Lebensgeschichte und den Grund für die Freigabe ihres Kindes zur Adoption. Häufig werden die Eltern gebeten, letzteres schriftlich niederzulegen.

Die Eltern trennen sich von ihrem Kind.  

Acht Wochen nach der Trennung (Ablauf der Schutzfrist) geben die Eltern ihre notarielle Einwilligung zur Adoption. Das Sorgerecht der Eltern ruht. Im Regelfall wird das Jugendamt Vormund.

Die Eltern haben kein Umgangsrecht und keine Unterhaltspflicht für das Kind mehr.

Weiterführende Informationen zur Adoption finden Sie auf den Seiten des moses-online Informationsdienstes "Pflegekinder und Adoption". Auf diesen Seiten wird unter vielem anderen auch eine Rechtsdatenbank angeboten.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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