Ebene nach oben Urteile Kindergeld Urt. Erziehungsgeld

 

 

Entscheidungen & Urteile zum Erziehungsgeld

[Image] 26.03.98 Beitragspflicht bei Erziehungsgeld für freiwillig Verischerte
[Image]
24.07.97 Anspruch auf Erziehungsgeld bei Waisenrente
[Image]
10.07.97 Anspruch auf Erziehungsgeld bei Wohnort in EU-Staat

Beitragspflicht bei Erziehungsgeld für freiwillig Verischerte

Kernpunkt:

Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Bei freiwilliger Krankenversicherung darf während des Be-
zuges von Erziehungsgeld keine Beitragsfreiheit bestehen
Bundessozialgericht (BSG)
26.03.98
B 12 KR 45/96 R
erhältlich beim Bundessozialgericht

Inhalt des Beschlusses

Die Satzung der Krankenkasse hat für Mitglieder, die als Beschäftigte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgelt-Grenze nicht versicherungspflichtig waren und freiwillig versichert sind, während des Bezuges von Erziehungsgeld keine Beitragsfreiheit vorzusehen.

[Image]

Anspruch auf Erziehungsgeld bei Waisenrente

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Eine in Berufsausbildung befindliche Waise, die Erziehungs-
urlaub antritt, hat Anspruch auf Erziehungsgeld und Waisenrente
Bundessozialgericht (BSG)
24.07.97
5 RJ 84/95
erhältlich beim Bundessozialgericht

Inhalt des Urteils

1. Eine in Berufsausbildung befindliche Waise, die Erziehungsurlaub antritt, hat neben dem Bezug von Erziehungsgeld weiterhin Anspruch auf Gewährung von Waisenrente.

2. Das Berufsausbildungsverhältnis wird durch den Antritt des Erziehungsurlaubs weder endgültig noch vorläufig beendet ("unterbrochen"), sondern lediglich hinsichtlich der Verwirklichung der aus ihm grundsätzlich folgenden Rechte und Pflichten ausgesetzt.

[Image]

Anspruch auf Erziehungsgeld bei Wohnort in EU-Staat

Kernpunkt:


Gericht:
ergangen am:
Aktenzeichen:
Urteilstext:   
Die Ehefrau eines in Deutschland beschäftigten Angehö-
rigen eines EU-Staates hat Anspruch auf Erziehungsgeld, auch wenn sie selbst in dem EU-Staat lebt.
Bundessozialgericht (BSG)
10.07.97
14 REg 8/96
erhältlich beim Bundessozialgericht

Inhalt des Urteils

1. Die Ehefrau eines in Deutschland beschäftigten Angehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften kann auch dann einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, wenn sie nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften wohnt.

2. Besitzt der Erziehungsgeldberechtigte zugleich einen Anspruch auf eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nach dessen innerstaatlichen Vorschriften, beurteilt sich die Frage, ob der Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld dadurch ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, nach den Antikumulierungsvorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaften. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 BErzGG ist insoweit grundsätzlich kein Raum.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

.
[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße