Welche Kosten werden von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen?
Folgende Kosten werden im Rahmen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen:
- Rechtsanwaltskosten
- Gerichtskosten (u.a. auch Zeugenentschädigungen und Sachverständigen-Honorare)
- Kosten, die aus Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über ein Fahrzeug entstehen Verteidiger-/Gerichtkosten im Verfahren wegen Straftaten/Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Leistung der Rechtsschutzversicherung, wenn gegen einen Autofahrer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil er einen Unfall verursacht haben soll; es ist dann Aufgabe der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Hinweis: Genau den Rechtsschutzvertrag hinsichtlich der Versicherung im Falle von Parkverstößen lesen, da diesbezüglich unterschiedliche Handhabungen bestehen.
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