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Welche Möglichkeiten der Verkehrsrechtsschutzversicherungen gibt es?

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Verkehrsrechtsschutzversicherungen:

  1. Fahrzeug-Rechtsschutz: Rechtsschutz für Risiken, die mit einem bestimmten Fahrzeug verbunden sind; Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs
  2. Verkehrs-Rechtsschutz: Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie für jeden Insassen oder Fahrer dieser Fahrzeuge
    Fahrer-Rechtsschutz: Rechtsschutz für Personen, die oft bzw. berufsbedingt mit nicht auf sie zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sind, falls der Eigentümer/Halter der Fahrzeuge selbst keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.


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