Wer ist gesetzlich unfallversichert?
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Vesicherten unterschieden.
Pflichtversichert gemäß § 2 SGB 7 sind zusammengefasst:
- Beschäftigte
- Kinder, die eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besuchen
- Schüler, Studenten,Auszubildende
- Arbeitnehmer
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Helfer bei Unglücksfällen
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz oder
- Blutspender oder Organspender
Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge.
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