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Startseite Rechtsinformationen Sozialrecht Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung Welche Leistungen umfaßt die gesetzliche Unfallversicherung?

Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden unabhängig davon erbracht, wer an einem Arbeitsunfall schuld ist. Die gesetzliche Unfallversicherung umfaßt folgende Leistungen:

Heilbehandlung: Kosten für Ihre ärztliche Behandlung, für die erforderlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie für Aufenthalte im Krankenhaus. Die Dauer, für die Sie die Leistungen in Anspruch nehmen, ist dabei nicht relevant.

Verletztengeld: 80% des entgangenen Bruttoentgelts - bis maximal zur Höhe des Nettolohns - soweit und solange kein Lohn gezahlt wird. Maximale Leistungsdauer: 78 Wochen.

Berufshilfe: Wenn nach einem Unfall oder wegen einer Berufskrankheit eine Arbeit im bisherigen Beruf nicht mehr möglich ist, besteht ein Anspruch auf Berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation (Umschulung, Ausbildung in einem anderen Beruf). Während der Ausbildungs- bzw. Umschulungszeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld, wenn kein Arbeitsentgelt erzielt wird.

Leistungen zur sozialen Rehabilitation: Insbesondere zählen zu diesen Leistungen Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport.

Verletztenrente: Eine Verletztenrente wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit um 20 Prozent oder mehr für mindestens 26 Wochen gemindert wird. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich danach, wie sehr die Erwerbsfähigkeit gemindert ist und nach dem Verdienst vor dem Arbeitsunfall.

Pflegegeld: Bei Pflegebedürftigbedürftigkeit besteht neben der Unfallrente auch Anspruch auf Pflegeleistungen oder Pflegegeld.

Sterbegeld: Bei Unfalltod erhalten die Hinterbliebenen 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße als Sterbegeld.

Hinterbliebenenrente: Stirbt der Ehepartner durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente. Die Höhe der Rente richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Alter
  • Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit
  • Zahl der Kinder

Waisenrente: Werden von dem Versicherten im Todesfall Kinder unter 18 Jahren hinterlassen, so erhalten sie eine Waisenrente.

  • bei Halbwaisen zahlt die Versicherung 20% des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen
  • bei Vollwaisen zahlt die Versicherung 30% des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen

Rentenabfindung: Wenn die Erwerbsfähigkeit als Verletzter um 40% oder mehr gemindert ist und das 18. Lebensjahr vollendet wurde, kann auf Antrag die halbe Rente als Abfindung für 10 Jahre ausgezahlt werden. Mit Beginn des 11. Rentenjahres zahlt die Unfallversicherung wieder die volle Rente.

Die Ausführungen zu den beschriebenen Maßnahmen wurden teilweise den Informationsseiten des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung entnommen. Dort finden sich auch weitergehende und detailliertere Informationen.



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