Was kann man als Bürger gegen eine kommunale Maßnahme tun?
Als Bürger muss man sich direkt gegen die Gemeinde wenden und seinen Anspruch auf Tätigwerden oder auf Unterlassung rechtswidriger Maßnahmen geltend machen. Bei rechtswidrigem Verhalten der Gemeinde kann man als Bürger zunächst im Wege eines Widerspruchsverfahrens und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, im Verwaltungsstreitverfahren die Ansprüche durchsetzen.
Hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten wird auf die Ausführungen zum Widerspruchsverfahren und die verschiedenen Klagearten verwiesen.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.