Wie wird der Schaden bei der Versicherung gemeldet?
Ist ein Schadensfall aufgetreten, so ist dieser unverzüglich der Versicherung zu melden. Geht der Schaden auf eine strafbare Handlung zurück (z.B. Diebstahl oder Einbruch), dann ist diese Handlung bei der Polizei anzuzeigen, denn später muss die Anzeige gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden!
Sie sind in jedem Fall verpflichtet eine Begrenzung des Schadens anzustreben. Geben Sie gegenüber der Versicherung die wahre Schadenshöhe an und reichen Sie gegebenenfalls die notwendigen Belege ein. Beachten Sie: Kann Ihnen die Versicherung nachweisen, dass Sie vorsätzlich eine überhöhte Schadenshöhe angegeben haben, wird die Versicherung von jeglicher Leistung freigestellt.
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