Was ist bei der privaten Unfallversicherung zu beachten?
Für Berufstätige ist es empfehlenswert eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Abstimmung mit einer privaten Unfallversicherung abzuschließen.
Nicht zu empfehlen ist der Abschluss von Versicherungen für Unfallkrankentage- und Unfallkrankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Kurkostenbeihilfe und Kosten kosmetischer Operationen, wenn die Invaliditätssumme ausreicht.
Abzuraten ist auch vom Abschluss von privaten Unfallversicherungen, die eine Leistung erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad erbringen (z.B. erst ab 50%). Gleiches gilt auch für bei Versicherungen mit Mehrleistungstarife oder Tarifen mit Progression, bei denen die Mehrleistung erst bei einem relativ hohen Invaliditätsgrad (von z.B. 70%) beginnen.
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