Vorgehen im Schadensfall
Innerhalb einer Woche sollten Sie den Schaden dem Versicherer melden - unabhängig davon, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Schäden, die unter €500 liegen bzw. die Sie selbst regulieren wollen, brauchen Sie nicht zu melden. Ohne Zustimmung des Versicherers ist von der Anerkennung eines Anspruch eines Unfallgeschädigten auf jeden Fall abzuraten.
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.