Wann sollte man Polizei und Rechtsanwalt hinzuziehen?
Generell ist es ratsam, die Polizei – auch bei vermeintlichen Bagatellfällen - hinzuzuziehen, da diese u.a. zum einen den sichtbaren Schaden und zum anderen die Position der Fahrzeuge nach dem Unfall protokolliert; diesbezüglich kann dann später kein Schaden oder ein anderer Sachverhalt „hinzugedichtet“ werden.
Die Aufnahme durch die Polizei führt in der Regel zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren. Als Betroffener sollte man in solch einem Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
Für weiteren rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei einer kurzen Schilderung des Unfallhergangs und des bisherigen Standes des Verfahrens kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie in Ihrem konkreten Fall vorzugehen ist.
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