advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de
Startseite Rechtsinformationen Verkehrsrecht Informationen zum Verhalten nach einem Unfall Wann sollte man Polizei und Rechtsanwalt hinzuziehen?

Wann sollte man Polizei und Rechtsanwalt hinzuziehen?

Generell ist es ratsam, die Polizei – auch bei vermeintlichen Bagatellfällen - hinzuzuziehen, da diese u.a. zum einen den sichtbaren Schaden und zum anderen die Position der Fahrzeuge nach dem Unfall protokolliert; diesbezüglich kann dann später kein Schaden oder ein anderer Sachverhalt „hinzugedichtet“ werden.

Die Aufnahme durch die Polizei führt in der Regel zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren. Als Betroffener sollte man in solch einem Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

Für weiteren rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei einer kurzen Schilderung des Unfallhergangs und des bisherigen Standes des Verfahrens kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie in Ihrem konkreten Fall vorzugehen ist.



Seitenanfang