Punkte: Radfahren und Bußgeld
Radfahren und Bußgeld:
Tatbestand | € |
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer | 50 |
einzelne Verstöße: - gegen die Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung - gegen die Pflicht zum Rechtsbleiben beim Linksabbiegen - gegen die Pflicht zum Absteigen beim indirekten Linksabbiegen - mangelnde Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung - gegen das Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen - mangelnde Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg | je 10 |
Verstoß gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung): - jeweils mit Behinderung - jeweils mit Gefährdung - jeweils mit Sachbeschädigung | 15 20 25 |
Fahren entgegen der Einbahnstraße | 15 |
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung: - jeweils mit Behinderung - jeweils mit Gefährdung - jeweils mit Sachbeschädigung | 10 20 25 30 |
Der Bußgeldkatalog wird veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr.
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