Wie wird gegen den Bewilligungsbescheid geklagt?
Wurde der Bescheid der Wohngeldstelle auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt bzw. Gerichtskosten aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ausführlichere Informationen zur Sozialhilfe sind bei der Bundesregierung abrufbar.
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