Wie wird Widerspruch gegen den Erziehungsgeldbescheid eingelegt?
Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Erziehungsgeldbescheid der Meinung, dass Ihnen überhaupt oder mehr Erziehungsgeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben.
Das Landesversorgungsamt prüft die Entscheidung des Versorgungsamtes daraufhin und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
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