Grundsätze
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." Dies ist der Leitsatz der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Im Einzelnen sollen mit der Kinder- und Jugendhilfe folgende Ziele verfolgt werden:
- Unterstützung der Eltern in ihrem Erziehungsauftrag
- Erleichtern des Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft
- Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Jugendlichen auf freiwilliger Basis
- Hilfe von Familien, wenn ein Partner ausfällt
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern sich trennen
- Sorge für Entwicklungsperspektiven der Kinder und Jugendlichen, die in Pflegefamilien und Heimen leben, da ihre Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen können
- Eröffnung von Startchancen für benachteiligten junge Menschen, um ihnen zu einem selbstverantworteten Leben zu verhelfen
Weiterführende Hinweise zur Kinder- und Jugendhilfe enthält die kostenlose Broschüre „Kinder- und Jugendhilfegesetz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin.
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