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Wie werden Ansprüche von zu Hause aus geltend gemacht?

Folgende Punkte sind bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter nach Rückkehr von Ihrer Reise unbedingt zu beachten:
   
  • Ausschlussfrist: Ansprüche gegen den Reiseveranstalter müssen generell 1 Monat nach dem Datum des Tages der Reiserückkehr geltend gemacht werden. Maßgeblich ist dabei nicht der Tag an dem Sie tatsächlich von ihrer Reise zurückkehren, sondern der Rückreisetag, der in Ihren Reiseunterlagen als solcher bezeichnet ist. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss Ihre Reklamation beim Reiseveranstalter eingegangen sein!
  • Form der Reklamation: Zwar wird eine die schriftliche Form für die Reklamation nicht vorgeschrieben, doch ist die schriftliche Formulierung der Reklamation sowie der Reisemängel dringend anzuraten. Außerdem sollten Sie die Reklamation per Einschreiben mit Rückschein versenden, um im Zweifelsfall später beweisen zu können, dass der Reiseveranstalter Ihre Reklamation auch tatsächlich erhalten hat.
  • Inhalt der Reklamation: In dem Schreiben an den Reiseveranstalter müssen alle Mängel ausführlich und vollständig beschrieben werden. Mängel die sie erst nach der Ausschlussfrist reklamieren, können nicht geltend gemacht werden.
  • Unterschrift: Die Reklamation sollte von allen erwachsenen Teilnehmern der Reise bzw. der Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Wenn ein Reiseteilnehmer für eine Reisegruppe die Reklamation aufsetzt, sollten der Reklamation schriftliche Vollmachten der anderen erwachsenen Teilnehmer im Original beigefügt werden.
  • Bezifferung der Ansprüche: Aus taktischen Gründen kann es sinnvoll sein, den Anspruch erst zu beziffern, wenn der Reiseveranstalter einen Erstattungsvorschlag gemacht hat. In jedem Fall muss sich aus Ihrem Schreiben klar ergeben, dass Sie aufgrund der Mängel eine Rückerstattung des Reisepreises verlangen. Nur in diesem Fall wird die Ausschlussfrist gewahrt.
  • Einschaltung eines Anwalts: Um Fehlern bei der Reklamation vorzubeugen und beim Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Reisemängel zu erhalten sowie für spätere Verhandlungen gegenüber dem Reiseveranstalter, kann es sinnvoll sein sich der Erfahrung eines Anwalts zu bedienen, der sich mit dem Vorgehen bei Reisereklamationen auskennt.


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