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Welche Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?

Beim Studium des Reisekatalogs ist genau zu beachten, was bei den Reise- und Hotelbeschreibungen wirklich gemeint ist. Häufig werden von Reiseveranstaltern Formulierungen verwendet, die auf den ersten Blick positiv wirken, bei genauerem Hinsehen aber negative Merkmale verbergen sollen. Missverständliche Formulierungen, Verschleierungen im Reisekatalog gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.

Folgende Formulierungen werden von den Gerichten als unzulässig angesehen, wenn Sie z.B. die folgenden Missstände verschleiern sollen:

 

Formulierungen Missstände
Hotel in zentraler Lage Verkehrslärm
neu eröffnetes Hotel unvollendete Gartenanlage und Anfangs-
schwierigkeiten im Betriebsablauf
Hotel in aufstrebender Umgebung Baulärm
Hotel für junge Leute Disco-Lärm
Hotel mit eigenem anschließenden Strand bei Straßenüberquerung
internationales Publikum lebhafte Orte
FKK-Urlaub am Meer FKK auf Dachterrasse
Kindergarten am Ort fehlende Öffnung des Kindergartens
während der gesamten Saison
großzügig konzipiertes Haus Haus ohne Heizungsmöglichkeiten
nahe der nicht sehr befahrenen Straße Verkehrslärm
verkehrsgünstige Lage Verkehrslärm rund um die Uhr
in der Nähe des Flughafens Einflugschneise
Stadthotel Lokomotivenlärm

Folgende Umschreibungen für Missstände sind dagegen zulässig:

Formulierungen Miss
sauber und zweckmäßig wenig Komfort
Hotel für Unternehmungslustige ständiges Lärmen und Grölen
Meerseite fehlenden Meerblick
beheizbarer Swimmingpool garantiert nicht für Heizung
temperierter Pool Temperatur wird der Außentemperatur
angepasst
naturbelassener Strand ungepflegter Strand
Strand Sand- oder Kiesstrand

Wenn Sie auf Formulierungen stoßen, bei denen Sie unsicher sind, was sie bedeuten sollen, sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten im Urlaub zu vermeiden, vor der Buchung beim Reiseveranstalter genauer erkundigen.


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