Beschädigung oder Verlust des Gepäcks
Wird das Gepäck während des Transportes beschädigt oder geht verloren, kann der Reisende Schadensersatz fordern.Beweissicherung: Belege über Gepäckstück und deren Inhalt, andere Reisende als Zeugen, schriftliche Schadens- bzw. Verlustanzeige bei der Reiseleitung und der Transportgesellschaft (innerhalb von sieben Tagen)
Abhilfe durch Reiseveranstalter: keine
Minderungsquote: Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens oder entsprechende Minderung des Reisepreises
Seitenanfang
© 2007 - 2024 advoprax AG - Kanzlei Agnesstraße
Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.