Erkrankungen aufgrund verdorbener Lebensmitteln
Werden Erkrankungen wie Magen-Darm-Grippe, Durchfall oder Salmonellenvergiftungen nachweislich durch verdorbene Lebensmittel, die im Rahmen der Verpflegung eines Hotels eingenommen wurden, verursacht, haben die Reisenden einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Bewiesen werden muss jedoch, dass die Erkrankungen auch tatsächlich durch verdorbenes Hotelessen verursacht wurden.Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: keine
Minderungsquote: 20-30% des Reisepreises je nach Stärke der verursachten Erkrankung
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