Kosten bei der Vollstreckung in Grundstücke
Bei der Eintragung einer Zwangshypothek:
der Anwalt erhält eine 3/10 Gebühr
- Rechtsanwaltsgebühren
das Grundbuchamt erhält eine volle Gebühr nach der entsprechenden Kostenordnung
Bei dem Antrag auf Zwangsversteigerung:
der Anwalt erhält für den Zwangsversteigerungsantrag eine 3/10 Gebühr nach § 68 Abs.1 Nr.1 BRAGO und für die Teilnahme am Versteigerungstermin eine weitere Gebühr von 4/10 und für die Teilnahme am Verteilungsverfahren eine 3/10 Gebühr
- Rechtsanwaltsgebühren
das Gericht erhält eine 3/10 Gebühr für die Anordnung der Zwangsversteigerung nach dem Gerichtskostengesetz
- Gerichtsgebühren
für das weitere Verfahren und den Versteigerungstermin entsteht eine weitere 3/10 Gebühr, aber nach dem Verkehrswert des Gesamtgrundstücks; hinzu kommen oftmals die Gutachterkosten für die Bemessung des Verkehrswertes, die 1.000 bis 2.000 DM erreichen können
Wichtig: Bei dieser erheblichen Kostenbelastung muss der Gläubiger vor allem bei einer kleineren Forderung sehr genau abwägen, ob das geringste Gebot vertretbar niedrig ist und überhaupt Aussicht besteht, dass sich ein Bieter findet
Bei dem Antrag auf Zwangsverwaltung:
Der Einsatz eines Zwangsverwalters ist zu vergüten. Für bestimmte Banken und Behörden als Gläubiger besteht die Möglichkeit, einen ihrer Mitarbeiter als Instituts-Zwangsverwalter vorzuschlagen. Dieser Verwalter erhält keine Vergütung, sondern nur seine baren Auslagen.
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