Wie bekommt man an Informationen zum Grundbesitz des Schuldners?
Zu Informationen über den Grundbesitz des Schuldners kommt man über:
- eine Anfrage bei den Grundbuchämtern (Abteilung des Amtsgerichts), z.T. auch Katasterämtern
- die Ermittlung einer grundbuchmäßigen Bezeichnung eines Grundstücks, von dem man lediglich die Postanschrift hat,
- durch Einsichtnahme in ein Grundstücksverzeichnis, das bei manchen Amtsgerichten oder bei Katasterämtern geführt wird
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