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Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Soweit ein Schuldner (die Person, von der eine Leistung verlangt werden kann) gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber einem/mehreren Gläubiger(n) (die Person, die eine Leistung verlangen kann) nicht freiwillig erfüllt, bedarf es eines geordneten gerichtlichen Verfahrens, um bestrittene Ansprüche rechtskräftig festzustellen und festgestellte oder sonst förmlich anerkannte Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. Dieser zwangsweisen Durchsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht.

Grundsätzlich ist zwischen der Einzel- und Gesamtzwangsvollstreckung zu unterscheiden; die Einzelzwangsvollstreckung wird von einem einzelnen Gläubiger gegen einen Schuldner betrieben, während die Gesamtzwangsvollstreckung von bzw. für die Gesamtheit von Gläubigern gegen einen Schuldner betrieben wird. Diese beiden Grundarten der Vollstreckung folgen auch gänzlich unterschiedlichen Prinzipien. Während im folgenden zunächst auf die Einzelzwangsvollstreckung eingegangen wird, wird am Ende der Erläuterungen noch kurz etwas zur Gesamtvollstreckung gesagt.



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