Inwieweit sind Suchmaschinenbetreiber für Suchmaschineneinträge verantwortlich?
Grundsätzlich sind Betreiber von Suchmaschinen nicht für die Inhalte verantwortlich, die von Internet-Anbietern selbst unter einer Suchmaschine eingetragen werden. Wird ein Eintrag jedoch durch den Anbieter der Suchmaschine selbst vorgenommen, ist dieser verantwortlich für den Eintrag, auch gegenüber demjenigen, dem die Internet-Seiten gehören, die in der Suchmaschine eingetragen werden.
Sind von Anbietern von Internet-Seiten jedoch offensichtlich strafbare, wettbewerbswidrige oder ähnliche rechtsbedenkliche Inhalte in einer Suchmaschine abgelegt worden, so ist der Betreiber der Suchmaschine wohl verpflichtet, diese aus seinem Angebot zu entfernen. Aus diesem Grund, ist eine Prüfung von Einträgen vor Einbindung in Suchmaschinen anzuraten.
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