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Was bedeutet Telearbeit?

Da neue Informations- und Kommunikationstechnologien immer mehr an Bedeutung gewinnen und auch im täglichen Leben einen immer größren Platz einnehmen hat diese Entwicklung auch vor dem Sektor Arbeit und Arbeitsrecht nicht Halt gemacht. Aufgrund der Entwicklung ist es nicht mehr erforderlich, dass jeder Arbeitnehmer im Betrieb tätig ist. Vielmehr ist die Verlagerung der Arbeitsstätte an jeden denkbaren Ort möglich. Zwar gibt es keine allgemeingültige Definition für Telearbeit, jedoch sind folgende Merkmale ausschlaggebend:
  • Jede auf Informationstechniken gestützte Tätigkeit
  • Tätigkeit erfolgt regelmäßig oder teilweise außerhalb der Betriebsstätte
  • Die Betriebsstätte ist durch elektronische Kommunikationsmittel mit dem außerhalb liegenden Arbeitsplatz verbunden.
Als Formen der Telearbeit haben sich insbesondere gebildet:
  • Teleheimarbeit: findet ausschließlich in der Wohnung des Telearbeiters statt
  • Alternierende Telearbeit: findet sowohl zu Hause als auch in der Betriebsstätte statt.
  • Telearbeitszentren: Telearbeit kann auch in von der Betriebsstätte ausgelagerten Büros, in Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros erbracht werden
  • Mobile Telearbeit: hierbei ist der Telearbeiter an jeweils wechselnden Orten tätig, z.B. im Außendienst als Versicherungsvertreter oder in Kundenbüros.


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