Grundsätzliches zum Ausbildungsverhältnis
Die Berufausbildung hat in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausbildung einer qualifizierten Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.
Das Berufsausbildungsverhältnis wird - wie jedes andere Arbeitsverhältnis auch - durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
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