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Informationen zum Markenschutz von Domain-Namen außerhalb des Internets

[Image] Welche Probleme bestehen beim Markenschutz für Domain-Namen?
[Image] Wann besteht ein Markenschutz für Domain-Namen?

Welche Probleme bestehen beim Markenschutz für Domain-Namen?

Wann ein Domain-Name als Marke geschützt werden kann, wird rechtlich derzeit noch sehr kontrovers diskutiert, dabei spielen insbesondere folgende Probleme eine große Rolle:

Stellt ein Domain-Name ("http://www.rechtspraxis.de") wirklich ein individuelles, namensartiges Kennzeichen dar oder ist es mit einer nicht schutzfähigen Telefonnummer zu vergleichen? Bei dieser Frage wird regelmäßig ersteres angenommen.

Handelt es sich bei einem Domain-Namen allein um beschreibende Angaben zur Auffindung der entsprechenden Internet-Seiten, also in erster Linie um eine Adressierung? Ist dies der Fall, ist der Markenschutz zu verneinen.

Handelt es sich bei dem Domain-Namen um im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Sprachausdrücke, ist ein Markenschutz ebenfalls nicht möglich.

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Wann besteht ein Markenschutz für Domain-Namen?

Nach bisheriger Rechtsprechung dürfte ein Domain-Name nach Markenschutzrecht auch außerhalb des Internet geschützt werden, wenn der Domain-Name in seiner gesamten Ausprägung nicht im allgemeinen Sprachgebrauch üblich ist, z.B. bei "www.bier.de". Damit dürfte der Name zwar einzelne im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Zeichenfolgen enthalten (hier: "Bier"), als ganzes darf er jedoch nicht üblich sein und damit als Marke zulässig sein.

Ein weiteres Argument zum Schutz des Domain-Namens als Marke stützt sich darauf, dass der gesamte Domain-Name ein konkretes unverwechselbares Angebot eines Unternehmens im Internet beschreibt, dass kein Freihaltebedürfnis im Sinne des Markengesetzes rechtfertigt.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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