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Kranken- und Unfallversicherung

Zur Versicherungsgrundversorgung eines jeden gehört die Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Anderen steht die Möglichkeit offen, sich privat oder gesetzlich zu versichern, wieder andere sind gezwungen, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern.

Neben der Krankenkasse ist es möglich, sich  für bestimmte Leistungen (Kranken- und Krankenhaustagegeld u.ä.) privat zusätzlich zu versichern. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich gegen Unfall oder Krankheit bei Auslandsaufenthalten zu versichern.

Das Kranken- und Unfallversicherungsrecht umfasst somit im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Private Krankenversicherung:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 178a ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
[Image] Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen
[Image] Informationen zur privaten Krankenversicherung
[Image] Entscheidungen und Urteile

Krankenzusatzversicherungen:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 178a ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
[Image] Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen
[Image] Informationen zu Krankenzusatzversicherungen
     -  Krankenhaustagegeldversicherung
     -  Krankentagegeldversicherung
     -  Auslandskrankenversicherung
[Image] Entscheidungen und Urteile

Private Unfallversicherung:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 179 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG))
[Image] Allgemeine Unfallsversicherungsbedingungen
[Image] Informationen zur privaten Unfallversicherung
[Image] Entscheidungen und Urteile

Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von versicherungsbuero.com bereitgestellt. bereitgestellt. Sie haben damit Zugriff auf das VVG in einer Version von 1995. Eine aktuelle Version des VVG finden Sie bei REFACT-Online.

 

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[Image]     Diese Seite gehört zum Internetangebot der Kanzlei Agnesstraße

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