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Informationen zum Arbeitslosengeld

[Image] Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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Wie meldet man sich arbeitslos?
[Image] Wie lange wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gewährt?
[Image] Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
[Image] Welche Pflichten hat der Arbeitslosengeldbezieher?

[Image] Wie wird gegen einen Arbeitslosengeldbescheid Widerspruch eingelegt?
[Image] Wie wird gegen den Arbeitslosengeldbescheid geklagt?

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.

Arbeitslosengeld wird nicht gleich, aber zu einem späteren Zeitpunkt gewährt, wenn bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der Leistungsanspruch ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens ein Jahr. Allerdings lebt er an dem Tag wieder auf, am dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% der Abfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Dieser Betrag kann auf bis zu 25% sinken. Dies ist abhängig von Faktoren wie Alter und Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Die Dauer des Anspruchs wird insgesamt nicht verkürzt.

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Wie meldet  man sich arbeitslos?

Erst von diesem Tag der Antragstellung beim Arbeitsamt wird Arbeitslosengeld gezahlt. Sie können sich schon bis zu 2 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Dies kann nur persönlich beim zuständigen Arbeitsamt direkt geschehen. Mit der Arbeitslosmeldung gilt die Leistung als beantragt.

Wenn sie beim Arbeitsamt vorsprechen, erhalten Sie ein Antragsformular und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, die Sie beim Arbeitsamt vorlegen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn Sie den Antrag ordnungs- und wahreitsgemäß ausgefüllt haben, sowie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zusammenhaben, reichen Sie alles beim Arbeitsamt ein.

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert dann in der Regel noch mehrere Wochen. Ist die Bearbeitung abgeschlossen, teilt Ihnen das Arbeitsamt seine Entscheidung schriftlich mit. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen dann entsprechend des Bescheides des Arbeitsamtes überwiesen.

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Wie lange wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gewährt?

Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten 7 Jahren, bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherungspflichtig waren. Die genauen Dauern für die Arbeitslosengeld gezahlt wird können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Dauer des Ver-
sicherungspflicht-
verhältnisses
innerhalb der
Rahmenfrist in
Kalendertagen

Anspruchsdauer in Kalendertagen
in Abhängigkeit
vom Alter

  unter 45   ab 45     ab 57     ab 52     ab 57  

360

180

180

180

180

180

480

240

240

240

240

240

600

300

300

300

300

300

720

360

360

360

360

360

840

 

420

420

420

420

960

 

480

480

480

480

1080

 

540

540

540

540

1200

   

600

600

600

1320

   

660

660

660

1440

   

720

720

720

1560

   

780

780

780

1680

       

840

1800

       

900

1920

       

960

Sonder- und Übergangsregelungen, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll, gelten für Wehr- oder Zivildienstleistende, die in den letzten 3 Jahren 10 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und unter bestimmten Umständen für ältere Arbeitslose.

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Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig von den folgenden Faktoren:

der Höhe des versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde bzw. die Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst)
die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse
das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz

Vom Arbeitsamt wird ein wöchentliches Arbeitslosengeld berechnet. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den Sie Anspruch auf volle Auszahlung haben.

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Welche Pflichten hat der Arbeitslosengeldbezieher?

Folgende Pflichten müssen Arbeitslosengeldbezieher beachten:

Meldepflicht: Während der Zeit, in der Arbeitslosengeld bezogen wird, besteht die Verpflichtung, sich beim Arbeitsamt oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit persönlich zu melden und zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, falls Sie Ihr Arbeitsamt dazu auffordert.
Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises: Bei Beantragung und Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe muss der Sozialversicherungsausweises beim Arbeitsamt hinterlegt werden.
Mitwirkungspflicht: Vor der Leistungsbewilligung und während der Zahlung wird vom Arbeitslosen die Mitwirkung vom Arbeitsamt verlangt. Dazu zählen u.a.:
Die Angabe aller Tatsachen, die für die Bewilligung erheblich sind
Die Zustimmung zur Erteilung von Auskünften durch Dritte
Voralge und Benennung von Beweismittel benennen oder vorlegen,
Persönliche Vorsprache
Bereitschaft sich untersuchen zu lassen
Bereitschaft zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen
Erstattungspflicht: Wer zu Unrecht Leistungen erhalten hat, muss sie zurückzahlen, soweit die Bewilligung aufgehoben wird. Aus folgenden Gründen kann eine Bewilligung aufgehoben werden, wenn die bewilligten Leistungen dem Arbeitslosengeldbezieher nicht zustanden:
Wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. eine Änderung seiner Verhältnisse nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.
Wenn der Arbeitslosengeldbezieher gewusst hat oder leicht erkennen konnte, dass er keinen oder nur einen niedrigeren Leistungsanspruch hatte.
Wenn ein Einkommen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt hätte.

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Wie wird Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid eingelegt?

Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Arbeitslosengeld zusteht, als Ihnen zuerkannt worden ist, Sie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes als unrechtmäßig empfinden, oder aus ähnlichen Gründen, können Sie gegen den Bewilligungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch beim Arbeitsamt einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.

Das Arbeitsamt prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. 

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Wie wird gegen den Arbeitslosengeldbescheid geklagt?

Wurde der Bescheid des Arbeitsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den Bescheid zu anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht.

Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für eine Rechtsberatung bei ihrem Anwalt bzw. eventuelle Gerichtskosten aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

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Die Ausführungen zu den beschriebenen Maßnahmen wurden teilweise den Informationsseiten der Bundesanstalt für Arbeit  entnommen. Dort finden sich auch weitergehende und detailliertere Informationen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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